Welche Möglichkeiten gibt esWelche Möglichkeiten gibt esoptions

Hilfe in der Zeit des Abschieds

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn uns das geliebte Haustier für immer verlässt?

Ich lasse mein Tier bei meinem Tierarzt. Dieser ist verpflichtet, es in die Tierkörperbeseitigung zu geben. EG-VO 1774/2002 ?Tierkörper sind auf eine Größe von 50 mm zu zerkleinern, unter Druck und indirekter Wärmezufuhr bis zum Zerfall der Weichteile zu erhitzen ?? die hieraus gewonnenen Produkte sind Tiermehle und Fette.
Die hier entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. - Im Gegensatz zu Nutztieren gibt es für Haustiere Ausnahmen; diese dürfen unter Auflagen der Veterinärämter und Gemeindeverordnungen bestattet oder in speziellen Haustierkrematorien eingeäschert werden. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften des Veterinäramtes wird Ihr Tier nach der Abholung einzeln in ein spezielles Einäscherungsbehältnis gegeben und mit einer unverwechselbaren Begleitnummer versehen.

Auf dem Einäscherungsbehältnis wird diese mit dem Namen des Tieres, der Bestattungsart und dem Bestattungsort angebracht. Die Aufbewahrung Ihres Tieres erfolgt bis zur Bestattung/ Überführung ins Krematorium in speziellen Kühlräumen.

Unser Betrieb erfüllt diese Auflagen und erhielt unter dem Geschäftszeichen 07 232 0001 01 am 26.Juli 2005 die entsprechende Genehmigung durch das Veterinäramt des Kreises Bitburg-Prüm

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